Besondere Verfahrensregeln zur Erstellung authentischer elektronischer Kopien

Das Ziel der vorliegenden Regelung in Bezug auf die Vervielfältigung von Dokumenten besteht darin, die zur Umwandlung von Papierdokumenten der RCH in authentische elektronische Dokumente nötigen Regeln, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. CCXXII von 2015 über die allgemeinen Regeln der elektronischen Sachbearbeitung und der Vertrauensdienste und des Regierungsdekrets 451/2016 (XII. 19.) über die Regeln der elektronischen Sachbearbeitung festzulegen.